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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FLiszt
07.06.2009, 11:56 Uhr

gesperrte strasse

moin,

kann mir bitte jemand sagen, was das befahren einer gesperrten strasse kostet?
also mit einem kreisformigen weissen schild mit rotem rand und zusatz "land und forstwirtschaftlicher verkehr frei"?

wie verhält es sich, wenn ich bei der einfahrt in eine unbefestigte strasse kein derartiges schild passiere, wohl aber bei der ausfahrt (an einer anderen stelle)?

wie eng sieht man das überhaupt, erfahrungsgemäß, also wenn ich solche strassen mal durchfahre, und dort nicht stundenlang auf und ab lärme?

wie sieht es aus mit fussgängerzonen - ist 40m fussgängerzone um 1km umweg zu sparen mit der supermoto noch tolerabel, oder bereits assozial und brachial? (natürlich nicht mit menschengedränge, sondern nur vereinzelten personen die sicher nicht gefährdet werden)? - und was kostet es im zweifelsfall?

für ernstgemeinte antworten vielen dank und gruesse...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern drogenixgut
18.06.2009, 17:27 Uhr

zu: gesperrte strasse

die fussgängerzone nur schiebend alles andere wird teuer, nicht befestigte strassen ohne schild k ann durchgehen viel glück und viel spass

mfg

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102

Sie haben Vorrang vor dem Gegenverkehr

Sie müssen dem Gegenverkehr Vorrang gewähren

Sie dürfen nicht abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-125 / 3 Fehlerpunkte

Hier beginnt ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich. Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-125

Mindestgeschwindigkeit von 20 km/h einhalten

Höchstparkdauer beachten

Auf regen Fußgängerverkehr achten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen