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Yoshi08
28.12.2008, 14:10 Uhr
Begleietetes Fahren - neue Begleitperson eintragen
Hallo!
Ich wohne in Baden-Württemberg.
Ich hab seit fast 3 Wochen den B17. Die Begleitpersonen sind meine Eltern.
Morgen bin ich für 2 Tage bei meinen Großeltern. Wäre es möglich, morgen das zu beantragen, dass ich morgen gleich mit ihm fahren könnte oder dauert das länger?
Muss ich da zum Landratsamt gehen oder wohin? Und muss das dann im gleichen sein, weil meine Großeltern wohnen in einem anderen Landkreis.
Vielen Dank!
Euer Yoshi08
bs01
28.12.2008, 14:21 Uhr
zu: Begleietetes Fahren - neue Begleitperson eintragen
Da der Begleiter nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg haben darf, muß das überprüft werden. Im Regelfall wird also eine Eintragung nicht sofort möglich sein. Zuständig ist das Landratsamt/Führerscheinstelle, die DEINEN Führerschein ausgestellt hat. Anrufen, Nachfragen !!!
Gruß
bs01
Ellysa
28.12.2008, 14:29 Uhr
zu: Begleietetes Fahren - neue Begleitperson eintragen
Behörden sind ja recht schnell, aber nach den Weihnachtsfeiertagen werden die sowieso einen Berg Arbeit haben. Und 2 Tage lohnt doch sowieso kaum, hast du deine Großeltern überhaupt gefragt, ob die dich mit ihrem Auto fahren lassen wollen? Ich würd den Aufwand nur betreiben, wenn du öfters da bist...
Yoshi08
28.12.2008, 18:46 Uhr
zu: Begleietetes Fahren - neue Begleitperson eintragen
Ok, vielen Dank für eure Antworten.
Na ja, dann werd ich´s jetzt wohl erst mal nicht machen.
Auch wenn´s nur laut BKat. ein B-Verstoß ist, werde ich es unter keinen Umständen riskieren
Georg_g
28.12.2008, 19:06 Uhr
zu: Begleietetes Fahren - neue Begleitperson eintragen
Obwohl es nur ein B-Verstoß wäre, würde die Fahrerlaubnis widerrufen und erst neu erteilt werden, wenn du an einem Aufbauseminar teilgenommen hättest.
Yoshi08
01.01.2009, 14:01 Uhr
zu: Begleietetes Fahren - neue Begleitperson eintragen
Oh nein, das riskier´ich nicht, vielen Dank :)
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?
Sie dürfen nicht schneller als 60 km/h fahren
Sie müssen mindestens mit 60 km/h fahren, sofern Sie nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit langsamer fahren müssen
Sie dürfen diese Straße nicht benutzen, wenn Sie nicht mindestens 60 km/h fahren können oder dürfen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.06-001 / 3 Fehlerpunkte
Welches Fahrzeug muss warten, wenn eine Baustelle die halbe Fahrbahn blockiert?
Immer das kleinere Fahrzeug
Das Fahrzeug auf der freien Fahrbahnhälfte
Das Fahrzeug, auf dessen Seite die Baustelle ist
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-014 / 3 Fehlerpunkte
Wann ist ein Drogenabhängiger zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder geeignet?
Erst wenn er mindestens 1 Jahr lang nachweisbar drogenfrei ist und zu erwarten ist, dass er nicht rückfällig wird
Wenn er seit 6 Monaten kein Rauschgift genommen hat
Wenn er seit 1 Monat kein Rauschgift genommen hat
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