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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern claudia_peter
18.12.2008, 11:33 Uhr

28.11.06 Prüfung bestanden 2 Jahre später geblitzt,FS mit 17

Hallo ihr Lieben!
Heute hat mein Vater Post vom Regierungspräsidium bekommen! Und zwar wurde ich (es ist eindeutig auf dem Bild zu erkennen, dass es nicht mein Vater sondern eine Frau ist) mit 27km/h zu viel am 28.11.2008 auf der Autobahn geblitzt. Am 28.11.2006 habe ich meinen Führerschein mit 17 bekommen. Komischerweise steht aber auf meinem Führerschein der 29.11.2008. (?!) Ich dachte aber, dass ich meinen Führerschein direkt vom Prüfer am 28.11. in die Hand gedrückt bekommen habe...
.
Naja, was jetzt eigentlich meine Frage ist: Wäre ich am Tag des Verstoßes wirklich noch in der Probezeit gewesenoder nicht. Mein Fahrschullehrer meinte, dass beim Führerschein mit 17 die Regelungen etwas anders wären.......

Also mit normalem Führerschein wäre ich glaube ich noch in der Probezeit gewesen. Aber ich hoffe ja dass es beim FS mit 17 vielleicht noch ne kleine Gesetzteslücke gibt.....(meine letzte Hoffnung ;o))

Naja vielleicht könnt ihr mir ein bisschen weiterhelfen.....ich hoffe ja mit erfreulichen Nachrichten oder anderen Möglichkeiten, wie ich mich vielleicht aus der Sache rausreden könnte. Denn das ist so ärgerlich!!!!! ;o)
LG

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18.12.2008, 13:38 Uhr

zu: 28.11.06 Prüfung bestanden 2 Jahre später geblitzt,FS mit 17

Die Berechnung der Probezeit ist bei BF17 gleich wie beim Führerschein ab 18. Wenn du deinen Führerschein am 29.11.2006 bekommen hast, dann endete die Probezeit erst mit Ablauf des 29.11.2008 (24 Uhr). Zum Zeitpunkt des Verstoßes warst du also auf jeden Fall noch in der Probezeit.

» Am 28.11.2006 habe ich meinen Führerschein mit 17 bekommen. Komischerweise steht aber auf meinem Führerschein der 29.11.2008«

Ich nehme an, dass die Jahresangabe jetzt ein Tippfehler von dir war, oder?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten (keine Vorfahrtstraße)?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B

Fahrzeuge dürfen die Mittellinie nicht überqueren oder über ihr fahren

Parken ist erlaubt, wenn zwischen einem parkenden Fahrzeug und der Mittellinie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m bleibt

Die Mittellinie darf überfahren werden, wenn es der Gegenverkehr zulässt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-101 / 3 Fehlerpunkte

Warum sind ältere Fußgänger im Verkehr mehr gefährdet als jüngere?

Sie sehen und hören oft schlechter als andere

Sie reagieren langsamer und sind weniger beweglich

Sie schätzen die Geschwindigkeit von Fahrzeugen oft falsch ein

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-002

Vorsichtig und mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren

Als Rechtsabbieger sind Sie nicht wartepflichtig

Vorfahrt gewähren