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miwe
18.12.2008, 10:27 Uhr
1.fahrstunde
hi,
ich habe diese woche mit dem fs angefangen. meine erste stunde war gleich um 20 h, also dunkel und eine doppelstunde. gestern hatte ich wieder eine nachtfahrt: 3 stunden. ohne vorankündigung. erst danach meinte der fahrlehrer das waren die sonderfahrten in der nacht. die nächste doppelstunde ist um 21 h! ist das normal?
dermatze
18.12.2008, 11:16 Uhr
zu: 1.fahrstunde
hey miwe,
naja also ich hab damals mein fs im sommer angefangen und bin da natürlich auch bei tag gefahren..........
jetzt ist allerdings winter und die sonne geht relativ bald unter und es wird halt dunkel.
Aber so wie du beschrieben hast hat dein fl bewusst mit Nachtfahrten angefangen weil um 20 Uhr Fahrstunde kann meiner Meinung nach nur ne Nachtfahrt sein... Des beste ist du fragst einfachmal. Schlecht ist es wie gesagt net ich mein du musst ja später bei Tag und Nacht fahren können.... und so tust du dir vielleicht dann am Tag leichter auch wenn du es jetzt vielleicht bisschen schwerer hast ;)
Frag einfach mal ...... also ich finde es net schlecht außer du fühlst dich in dieser dunkel Situation für den Anfang überforder dann würde ich es mal ansprechen.
Georg_g
18.12.2008, 13:41 Uhr
zu: 1.fahrstunde
Wenn es draußen dunkel ist, dann ist es nicht automatisch eine Nachtfahrt. Die erste Fahrstunde kann nie eine Sonderfahrt sein, weil dann die Grundausbildung völlig fehlt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dein Fahrlehrer diese Stunden als Nachtfahrt aufgeschrieben hat.
dermatze
18.12.2008, 15:57 Uhr
zu: 1.fahrstunde
Eine Freundin von mir hat a im Winter FS gemacht, und die konnte wegen ihrer Arbeit
immer erst um fünfe fahren, und ihr Fahrlehrer
hat des dann auch als Nachtfahrt aufgeschrieben.... und die hat se sich dann quasi gespart? Er hat sich dann aber quasi selber beschissen XD
Ellysa
18.12.2008, 19:55 Uhr
zu: 1.fahrstunde
Wieso selber? Wenn er Nachtfahrt aufschreibt - dann berechnet er sicherlich auch Nachtfahrt!?
Auf jeden Fall kann das keine Nachtfahrt sein. Bei einer Nachtfahrt geht es nicht nur darum, dass es dunkel ist, sondern das man sich mit den unterschiedlichen Lichtern am Auto auskennt, dass man fährt, wenn wenig Verkehr ist und die Ampeln aus sind usw...
dermatze
19.12.2008, 09:46 Uhr
zu: 1.fahrstunde
ja des ist klar
*Marie182*
20.12.2008, 00:24 Uhr
zu: 1.fahrstunde
ich hatte meine ersten fahrstunden auch bei dunkelheit,die wurden aber nicht als nahctfahrt aufgeschrieben....
die kammen erst später dran...
was bringt es wenn man so früh ne nachtfahrt macht?
Drummer
20.12.2008, 08:43 Uhr
zu: 1.fahrstunde
Nichts bringt´s!
In der Nachtfahrt (Dämmerungs- und Beleuchtungsfahrt) sollen bestimmte Dinge gemacht werden...
...fahren bei Dunkelheit:
- auf der Autobahn
- auf der Landstraße
- in unbekannten Gebieten
- schwierige Verkehrssituationen
- Einparken
- Umkehren
Was bedeutet, daß der Fahrschüler diese Dinge nicht üben soll, sondern in dieser Fahrstunde geht es um die Anwendung der Dinge die er/sie kann!
Eben "nur" im Dunklen!
Sozusagen, eine Orientierungsfahrt - eine Fahrt um dem Fahrschüler, unter Anleitung zu zeigen, was sich so alles bei Dunkelheit ändert und um selbst zu erfahren, wie man sich bei Nacht als Kraftfahrer fühlt.
Drummer
20.12.2008, 13:40 Uhr
zu: 1.fahrstunde
Zusatz:
Eine Fahrstunde im Dunklen und auch dann bzw. gerade dann, wenn es sich um die erste Fahrstunde handelt, darf nicht als Nachtfahrt gebucht werden!
Bedeutet aber nicht, daß man im Dunklen nicht die erste Stunde machen dürfte!
Es gibt Fahrschüler, die eben nur nach Sonneuntergang (im Winter) fahren können!
Sonnenuntergang ist im Moment ca. um 16:30 Uhr. Wer also bis 17 Uhr, oder länger arbeitet, fährt im Dunklen!
Ich hatte schon eine Fahrschülerin, die bei der praktischen Prüfung, mittags um 12, zum ersten Mal im Hellen gefahren ist! Ich glaube, sie hat keinen Schaden dadurch erlitten.
Im Gegenteil: Weder davor, noch danach habe ich eine entspanntere Prüfungsfahrt erlebt.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-114 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?
Geschwindigkeit verringern
Nicht mehr überholen
Vor Erreichen der Verengung immer anhalten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte
Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?
Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist
Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt
Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird
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