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12.12.2008, 14:58 Uhr

Fuehrerschein auf lebzeit - einfach als ungueltig erkleahrt

Fuehrerschein auf lebzeit ausgestellt - und jetzt einfach als ungueltig erkleahrt? wie geht denn das ??


History
I habe einen grauen fuererschein Klasse 1,2,3,4,5, ausgestellt im maerz 1982 auf lebzeit und wie ich dass sehe vertaglich bindent und gueltig ist ohne einschraenkungen sozusagen bis ich mir die wurzeln von unten anschaue.


Ich bin 1988 nach australien ausgeandert und hab auch einen australischen fuererschein erworben und ueber die jahre zusaetzlich einen bus , gelenk bus und B-doubble furhrerscheing gemacht. Ich habe noch nie in meinem leben den fuererschein wegen vergehen verlohren.
Ein B-doubble ist ein doppelter sattellastzug mit zwei ca. 14m anhaengern wobei der fordere haenger laderaum verkuerzt ist um dass aufliegen des hinteren haengers zu ermoeglichen.

Ich hatte geplant wieder in deutschland oder europa mit einer firma generel wieder fuss zufassen.


Hier ist das Problem:

Mir wurde nun gesagt, dass mein fuererschein automatisch mit dem 52 lebesjahr teilweise geloescht wird trotz der vertraglichen zusicherung das der schein uneingeschraenkt auf lebzeit gueltig ist.
Und ich bin immer noch am leben.
So ich bin mir da nicht ganz im klaren wie das gesetz unter dem ich meienen fuehrerschein erhalten habe ploetzlich rueckwirkend aufgehoben und fuer ungueltig erklaehrt warden kann. Ich dachte das in Deutschland eine demokratisches land ist.

Mir wurde gesagt das eine aertzliche untersuchung geforderd ist um den fuehrerschein weiterhin im jetzigen status zu halten. So habe ich hier eine aertzliche untersuchung durch fuehren lassen . Aber die Botschaft die hier fuer mich zustaendig sein soll huellt sich in nicht wissen un hat die papiere nach Deutschland in meinen alten wohnort geschickt zum bearbeiten.
Ich bin da aber nicht sehr ueberrascht dass ich da seit 3 monaten nichts mehr gehoehrt habe.

Nun kommt auch noch eine andere dumm heit dazu , ein gesetz das ein fuehrerschein nur da ausgestellt wird wo man mindestens 185 tage im jahr lebt und arbeitet. Das heisst fuer mich nachdem ich dann weniger wie 185 tage in Australien bin und arbeite, weniger als 185 tage in Deutschland bin uind arbeite und weniger als 185 tage in Spanien und England bin zum leben und arbeiten das ich legal ja keinen fuehrerschein in Deutschland respecktively europa beantragen kann.??!!??

Was fuer ein unsinn ist dass denn?? Sind wier jetzt bei den schildbuergeren???

Man hoehrt so einige gute sachen aus europa/deutschland das es atraktiv macht wieder eine geschaefts basis in der alten heimat aufzuschlagen.

Aber diese fuehrerschein gesetze machen das eher zu einem gefaengniss.

Frueher konnte ich wenigstens ueberall in europa mit meinem deutschen fuehrerschein hingehen und arbeiten solange ich von daheim wegbleiben wollte.
Ich musste mich wohl um eine arbeitserlaubniss kuemmern und wurde grenzen aufgehalten was jetzt wohl wegfaellt.
Aber zumindestens war es nicht gegen das gesetz solange zu bleiben wie ich wollte.
Jetzt schaut es so aus das wenn an mehr als 185 tage im jahr von zuhause wegbleibt macht man sich strafbar wenn man noch den selben fuehrerschein benutzt wenn man heim faehrt!!!!


Ist da eine loesung?

Den sarcasmuss mal beiseite.

Kann mir jemand bitte mal vernuenftig erklaehren was ich hier mit meiner situation machen soll??

Ich brauche den fuererschein der klasse 2 geschaeftlich und will auch meinen PKW fuehrerschein (7.5t) nicht eingeschraenkt bekommen die haben genug gekostet wie jeder der ihn gemacht hat ja wissen wird.

Mein 52 geburtstag ist ende januar und es ist mit nicht moeglich ueber die feiertage nach Deutschland zu kommen.

Gruss Franz

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
12.12.2008, 16:47 Uhr

zu: Fuehrerschein auf lebzeit - einfach als ungueltig erkleahrt

Du hast Glück, denn vor einigen Wochen gab es einige Gesetzesänderung, die es dir ermöglicht, den Lkw-Führerschein (früher Klasse 2, jetzt Klasse CE) auch nach Ablauf der Gültigkeit (50. Geburtstag bzw. früher spätestens 2 Jahre danach) wieder zu bekommen, wenn du die ärztliche und augenärztliche Untersuchung nachweist.

Da du noch deinen grauen Führerschein hast, ist es also alles kein großes Problem, dass du wieder alle Führerscheinklassen bekommst, die du auch schon früher hattest.

Mit dem Wohnsitz und den 185 Tagen ist es so, dass eben das Land zuständig ist, in dem du deinen Erstwohnsitz hast. Willst du denn anch Spanien, nach Deutschland oder nach England ziehen? Jedenfalls musst du eben dort deinen Führerschein umschreiben lassen. Eine australische driving license bekomme ich ja auch nur, wenn ich down under wohne.

Also alles gar nicht so schlimm ...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern franz
12.12.2008, 23:30 Uhr

zu: Fuehrerschein auf lebzeit - einfach als ungueltig erkleahrt

Das horcht sich ja gut an. Dann schaut es ja doch nicht ganz so schwarz aus. Haben sich doch ein paar vernuenftige koepfe zusammen gefunden und das geaendert.

Ich wunderte mich da auch schon warum die dass nicht von anfang an so machten wie du es beschrieben hast.

Aber ueber dem anderen problem haengt immer noch ein fragezeichen.

Ich werde beruflich in England, Deutschland, Spanien und Australien leben und arbeiten.
das heisst das ich dann in keinem land die 185 tage erfordserniss erfuelle um einen fuehrerschein legal beantragen und benutzen duerfte.
Momentan bin ich deutscher staatsbuerger. Moechte /muss aber auch die Australische Staats angehoehrigkeit annehmen (dual citizen ship) weil ich teilweisse so lange aus dem Land ausreise das ich dann hier probleme kriege. Und meine Familie ist nun teilweise hier und in deutschland.

So mit dem was ich lese kann mir mit den jetzigen gesetzen der fuehrerschein ab- erkannt werden, wenn ich nicht mindestens 185 tage in deutschland wohne und arbeite??

Andere beispiele.
Einer deutschen kollegin ist in Ihrem urlaub in deutschland die handtasche mit fuehrerschein waehrent einer hochzeitsfeier gestohlen worden. Die deutsche Polizei hat wohl den vorfall aufgenommen aber ihren andtrag auf einen ersatzfuehrerschein abgelehnt mit der begruendung das sie Ihren wohnsitz in australien hat.
So sie kann ihrem fuererschein auf lebzeit aufwiedersehen sagen.
das ist fuer sie villeicht nicht so schlimm, aber alle unsere fuehrerscheine sind auf lebzeit ausgestellt und vertaglich abgeschlossen worden.
Die deutschen hier sind (waren) auch immer besonders stolz auf den deutschen fuehrerschein auf lebzeit.
weil hier z.b. muss man jaehrlich (3 od.5) eine gebuehr bezahlen wenn die nicht bezahlt wird verfaellt der australische schein.

Sogar heute haben die behoerten den vermerk (uneingeschraenkt oder unbefristet ) auf ihrer webseite bezueglich des fuehrerscheinerwerbes.
Aber das 185 tage gesetz ist eine einschraenkung.

Ich versehe wohl warum das eingefuehrt wurde wegen dem Fuereschein tourismus. Aber fuer ein paar ausnahmen wird jetzt die ganze befoelkerung bestraft.


Anyway
Gibt es da auch eine loesung wenn man beruflich in keinem land 185 tage verbringt und arbeitet??


Gruss Franz

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13.12.2008, 07:35 Uhr

zu: Fuehrerschein auf lebzeit - einfach als ungueltig erkleahrt

185 tage heisst nicht, dass du dich 185 tage hier in einem stück aufhalten musst.
das heisst nur, dass dein HAUPTWOHNSITZ hier für mindestens 185 tage bestehen muss.

da du aber sowieso deutscher bist, brauchst du dich hier nur behördlich anmelden und deinen neuen führerschein zu beantragen .
zweite staatsbürgerschaft und/oder zweiter wohnsitz ist egal.

>>Aber fuer ein paar ausnahmen wird jetzt die ganze befoelkerung bestraft.<<

für deutsche staatsangehörige hat sich nichts wesentliches geändert solange wie er hier einen wohnsitz hat (auch wenn er nie da ist).
grundsätzlich gilt bei dem führerschein das "wohnortprinzip" , daher hat deine bekannte auch keinen ersatzführerschein bekommen.


mfg


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13.12.2008, 15:44 Uhr

zu: Fuehrerschein auf lebzeit - einfach als ungueltig erkleahrt

>>185 tage heisst nicht, dass du dich 185 tage hier in einem stück aufhalten musst.<<

soweit war mir das schon klar,

>>das heisst nur, dass dein HAUPTWOHNSITZ hier für mindestens 185 tage bestehen muss.<<

Aber dass ist ja genau mein problem.
die 185 tage im jahr kommt von 2 wohnsitzen soweit wie ich das nachvollziehen kann. welcher der beiden wohnsitze mit mehr als 185 tagen benutzt wird, bekommt der hauptwohnsitz. Ganz gleich ob deutscher pass oder nicht.

In meinem fall werde ich dann aber mehr wie 2 wohnsitze haben,- insgesamt 4 wohnsitze und auf keinem werde ich 185 tage im jahr sein und demnach habe ich keinen hauptwohnsitz. So verstehe ich diese gesetz auslegung.


>>für deutsche staatsangehörige hat sich nichts wesentliches geändert solange wie er hier einen wohnsitz hat (auch wenn er nie da ist).
grundsätzlich gilt bei dem führerschein das "wohnortprinzip" , daher hat deine bekannte auch keinen ersatzführerschein bekommen.<<

"auch wenn er nicht da ist"; das kann ja mit der 185 tage regelung nicht stimmen, oder?
Und genau dass hat sich ja jetzt auch fuer deutsche staatsbuerger geaendert,
von
Lebenslangen fuehrerschein wo man sich aufhalten konnte wo immer man wollte mit wohnsitz oder nicht in deutschland
zu
minimum 185 tage in deutschland oder der fuehrerschein ist weg!
So wird es zumindert ueberall abgedruckt.

Gruss Franz

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
13.12.2008, 18:00 Uhr

zu: Fuehrerschein auf lebzeit - einfach als ungueltig erkleahrt

Nach deutschem Recht ist die 185-Tage-Regelung nur eine Hilfe zur Feststellung des Wohnsitzes in Grenzfällen. Man kann aber auch seinen Wohnsitz in D haben, wenn man sich weniger als 185 Tage hier aufhält. § 7 Abs. 1:

"Ein Bewerber, dessen persönliche Bindungen im Inland liegen, der sich aber aus beruflichen Gründen in einem oder mehreren anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum aufhält, hat seinen ordentlichen Wohnsitz im Sinne dieser Vorschrift im Inland, sofern er regelmäßig hierhin zurückkehrt. Die Voraussetzung entfällt, wenn sich der Bewerber zur Ausführung eines Auftrags von bestimmter Dauer in einem solchen Staat aufhält."

Entweder dieser Absatz trifft auf deinen Fall zu oder du behältst deinen Wohnsitz in Australien. Da ich mir jetzt nicht genau vorstellen kann, wann und wo und wie lange du in welchem Land leben wirst, musst du selbst entscheiden, ob der obige Fall auf dich zutrifft.

Wenn du übrigens ständig hin- und herreist und dabei auch regelmäßig nach Australien zurückkehrst, dann verstehe ich nicht, warum du überhaupt einen deutschen Führerschein (oder einen anderen europäischen FS) haben willst. Du kannst ja schließlich mit deinem AUS-Führerschein 6 Monate lang in Deutschland fahren. Reist du aus D aus und später wieder ein, beginnt die 6-Monats-Frist erneut.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
13.12.2008, 18:44 Uhr

zu: Fuehrerschein auf lebzeit - einfach als ungueltig erkleahrt

so ganz verstehe ich deine problematik nicht.

du brauchst nur einen wohnsitz in d-land haben und die sache ist in ordnung. da du deutscher bist, gilt für dich die 185 tage regelung nur bedingt.
mit dem deutschen führerschein darfst du in der ganzen "eu" wohnen wo du willst ohne ihn umschreiben zu müssen. im "nicht eu ausland" ist er ein halbes jahr gültig, dann ist eine entsprechender führerschein erforderlich. der deutsche wird dann eingezogen (sollte so sein) und wenn du wieder länger als 185 tage in d-land bist, bekommst du ihn wieder weil dein ausländischer führerschein hier nicht mehr gültig wäre.
der grundsatz ist das man keine 2 führerscheine haben darf.

mfg

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14.12.2008, 11:21 Uhr

zu: Fuehrerschein auf lebzeit - einfach als ungueltig erkleahrt

Danke George, Danke Carhole vorab fuer euere antworten.

gibt mir eine idee mit was ich abgeben muss.

Scheint ja hier keine loesung "by the book" zu geben.
Aber das mit der australischen license und weniger als 6 monaten in einem land scheint vorab die beste loesung und machbar zu sein.
werde mich dann weiter erkundigen wenn ich vorort bin

Hat jemand eine referenz mit den geaenderten gesaetzen bezueglich dem 52 lebensjahr?

regards Franz

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern asdf555
18.12.2008, 10:33 Uhr

zu: Fuehrerschein auf lebzeit - einfach als ungueltig erkleahrt

So wie ich den SV verstanden habe, hat Franz doch einen FS Klasse 2.

Die 185-Tage-Regelung gilt für die >> Erteilung << der Fahrerlaubnis.

Er will doch aber nur eine Verlängerung und muss (ab dem 50. Lebensjahr) seine Eignung nachweisen.
Siehe § 24 FeV und Anlagen 5 und 6
http://www.verkehrsportal.de/fev/fev.php

Die Frage ist vielleicht noch, ob ein in Australien gefertigter Nachweis alle Voraussetzungen erfüllt und in D anerkannt wird.

Jeder darf soviele ausländische FS besitzen wie er will. Ob diese in D anerkannt werden und ob sie nach einer Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis in D gelten, das muss im Einzelfall geklärt werden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern franz
21.12.2008, 12:44 Uhr

zu: Fuehrerschein auf lebzeit - einfach als ungueltig erkleahrt

Hi asdf555

Schau, dass ist ja genau das ding: Ich habe ja den 2er fuehrerschein wie alle anderen zu meiner zeit mit der bedingung gemacht dass die fuehrerscheine (insbesondere der 2er) unbeschraenkt und unbefristed sind so wie die fuehr die jetzigen klassen A, A1, B, BE, M, S, L und T unbefristet erteilt werden.

Du hast vollkommen recht dass die ganzen gestaezte (soweit wie ich die gelesen habe) sich mehr oder weniger auf eine erteilung der fahrerlaubniss beziehen nicht auf eine bestehende.

Nun bin ich aber nicht mehr so gut mit dem lesen von beamten deutsch , bin jetzt besser mit dem englischen.
Kannst du mich darauf hinweisen unter welchen paragraphen es sagt dass mein 2er fuehrerschein jetzt mit dem 50(52) jahr verfallen soll??

Alles was ich lese sind die bedingungen die sich auf die klassen C1, C1E, C, CE, D, D1, DE und D1E beziehen. Diese klassen sind wahrscheinlich unter anderen bedingungen und mit den einschraenkung ueber das 50ste lebensjahr hinaus gemacht worden. Aber dass trift doch dann nicht auf meinen fuehrerschein klasse 2 zu . Oder wenn doch wo steht dass denn?

Und seit wann gelten denn gesetze rueckwirkend in Deutschland?

Regards Franz

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
21.12.2008, 16:30 Uhr

zu: Fuehrerschein auf lebzeit - einfach als ungueltig erkleahrt

siehe hier, vor allem punkt 9:

http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_76.php

Im § 76 FeV stehen die Übergangsregelungen genau drin. Somit gelten diese Gesetze nicht rückwirkend.
Mit Änderungen müssen wir nun mal leben, auch wenn man selber durchaus anderer Meinung sein kann.

Gruß
bs01

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
21.12.2008, 19:08 Uhr

zu: Fuehrerschein auf lebzeit - einfach als ungueltig erkleahrt

@asdf
>> Jeder darf soviele ausländische FS besitzen wie er will <<

aber nicht wenn er eine deutsche fe beantragt (trifft auf te hier nicht zu).

m.m. hätten die australier ihm seinen deutschen führerschein abnehmen müssen als er den australischen beantragt hat.



§31(4) fev
..... Der auf Grund des Absatzes 1 oder 2 ausgestellte Führerschein ist nur gegen Abgabe des ausländischen Führerscheins auszuhändigen. Die Fahrerlaubnisbehörde sendet ihn über das Kraftfahrt-Bundesamt an die Stelle zurück, die ihn ausgestellt hat, wenn mit dem betreffenden Staat eine entsprechende Vereinbarung besteht. In den anderen Fällen nimmt sie den Führerschein in Verwahrung. Er darf nur gegen Abgabe des auf seiner Grundlage ausgestellten inländischen Führerscheins wieder ausgehändigt werden. ....


mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern franz
23.12.2008, 13:46 Uhr

zu: Fuehrerschein auf lebzeit - einfach als ungueltig erkleahrt

danke fuer die weiteren hinweise.

Ich weiss jedoch nicht ob jeder der einen beitrag geschrieben hat den eigentlichen punkt den ich hier mache verstanden hat.

Vorab to George :
koenntest du mir einen hinweis geben wo ich die diesbezuegliche gesetzaenderung, die du in deiner email vom 12.12.08 erwaehnst, nachlesen kann?
Weil wenn dass zutrifft interessiert mich das hauptthema nur noch am rande.
Ich wuerde sowieso nicht mehr fahren wollen wenn ich nichts mehr sehen wuerde.

Was ausserdem doch noch interessant ist (faellt in discriminierung), warum es nur 50 jaehrige Lastkraft wagen fahrer betreffen soll.
Ich denke das es gleichermassen beunruigend ist wenn eine person irgend eines alters und unabhaengig von dem typ von fahrzeug am verkehr teilnimmt der/die nichts sieht.
So unter dem punkt von verkehrs sicherheit (wenn dass der punkt ist?) sollte dann jeder dieselben untersuchungen machen muessen und wenn die untersuchung nicht eigereicht wird jeder betrefende seinen fuehrerschein verlieren.


Nun noch einmal generell zu meiner sache:
ein vertrag ist eine verstaendigung und uebereinstimmung zweier oder mehrer parteien ueber eine sache (beziehund geschaeft etc) die unter bestimmten bedingungen vereinbart wird und alle parteien sich darueber einig sind wie die sache o.a. zu behandeln oder zu benutzen ist.

Die definition eines vertrages trifft auf einen fuehrerschein meines erachtens zu.
demnach sind alle fuererscheine auch vertraege.
Eine der bedingungen unter dem mir meine fahrtauglichkeit durch meien fuehrerschein (vertrag) bestaetigt worden ist, ist die versicherung das dieser fuehrerschein auf lebzeit uneingeschraenkt gueltig ist.
Wenn nun spaeter (heute) gesaetze irgendetwas gegenteiliges besagen dann trifft das
1) nur auf die heute ausgestellten fuerescheine (neue vertrags bedingungen) zu
2) kann nicht alte vertaege nicht beeintraechtigen oder
3) (fuer bs01) sind rueckwirkend gueltig.

Zusaetzlich ist mein fuehrerschein von beiden parteien unterschrieben.


Zu 76FeV punkt 9
es ist daraus ersichtlich dass diese neuen bestimmungen hauptsaechlich fuehr den neuen fuehrerschein der klasse C und CE beziehen .
da mein fuehrerschein nun vertraglich uneingeschraenkt gueltig ist muss ich ja auch unter diesen vertragsbedingungen keine verlaengerung beantragen.

Gruss Franz

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern franz
23.12.2008, 13:54 Uhr

zu: Fuehrerschein auf lebzeit - einfach als ungueltig erkleahrt

Nochetwas

Fuererscheine (vertragsbedingungen) sind auch frueher schon geaendert worden.

zum Beispiel zu meiner zeit gab es neue bedingungen des 4er fuehrerscheines.

Die damals aeltere generation, die ihre 4er fuehrerscheine waehrend der kriegszeit gemacht hatten, zu meiner zeit der "alte 4er", konnten kraftfahrzeuge bis zu 250ccm betreiben.
waehrendem den 4er den meine generation gemacht hat war nur fuer kleinkraftraeder bis zu 50ccm und zugmaschienen bis 25km/h gueltig.

Beide fuehrerscheine haben ohne probleme nebeneinander her existiert.

Warum soll das denn heute nicht moeglich sein?

so aendeungen koennen auch problemlos gemacht werden.

Gruss Franz

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
23.12.2008, 17:16 Uhr

zu: Fuehrerschein auf lebzeit - einfach als ungueltig erkleahrt

Führerscheine sind keine Verträge. Aber davon abgesehen, weiß ich jetzt immer noch nicht, wann du nach Europa kommen willst, in welchem Land oder in welchen Ländern du dich aufhalten willst, wie lange du dich jeweils dort aufhalten willst, ob und wie lange du nach Australien zurückkehren willst etc. Davon hängt es ab, wo du deinen Wohnsitz haben wirst, und vom Wohnsitz wiederum hängt es ab, wie lange du mit einem ausländischen Führerschein fahren darfst.

Entweder behältst du deinen Wohnsitz in AUS, dann darfst du jeweils 6 Monate lang mit dem AUS-Führerschein in einem europäischen Land fahren. Diese Frist beginnt nach der Ausreise und Wiedereinreise erneut. Wenn du dich also in keinem Staat länger als 6 Monate aufhältst, dann kannst du immer mit deinem AUS-Führerschein fahren.

Oder aber du begründest einen Wohnsitz in einem europäischen Staat, dann gilt dein AUS-Führerschein nach 6 Monaten nicht mehr. Für diesen Fall hast du aber immer noch deinen deutschen Führerschein, der auch in allen anderen EU-Ländern gültig ist. Bei einem Wohnsitz in D musst du ihn aber ab deinem 50. Geburtstag verlängern lassen, was eine ärztliche und augenärztliche Untersuchung notwendig macht. Ob diese Untersuchung auch in anderen EU-Staaten notwendig ist, hängt davon ab, ob diese Staaten eine vergleichbare Regelung haben (was ich annehme, weil diese Untersuchungen ab dem 50. Geburtstag zum harmonisierten EU-Recht gehören).

Anders als Holger bin ich auch der Meinung, dass du zwei Führerscheine haben darfst. § 31 FeV gilt nur für die Erteilung einer deutschen FE aufgrund einer ausländischen FE (Umschreibung). Du hast aber schon längst eine deutsche FE, d.h. du beantragst keine Erteilung.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern franz
23.12.2008, 22:49 Uhr

zu: Fuehrerschein auf lebzeit - einfach als ungueltig erkleahrt

danke George

Ich weiss noch nicht wie dass mit den zeitlichen aufenthalten in jedem land aussehen wird.
So die regelung mit den 6 monaten wird mir da vorerst aushelfen.
Wie kann man denn da diesbezueglich in EU nachweisen dass man aus Deutschland zB nach Spanien aus gereist ist. Ich weiss nicht wie dass da jetzt an grenzuebergaengen gehandhabt wird, aber ein pass wird ja da wohl nicht mehr gestempelt , oder?

Was mich aber bezueglich meines deutschen fuehrerschein interessiert ist deine antwort vom 12.12.08

du sagtest:
>>Du hast Glück, denn vor einigen Wochen gab es einige Gesetzesänderung, die es dir ermöglicht, den Lkw-Führerschein (früher Klasse 2, jetzt Klasse CE) auch nach Ablauf der Gültigkeit (50. Geburtstag bzw. früher spätestens 2 Jahre danach) wieder zu bekommen, wenn du die ärztliche und augenärztliche Untersuchung nachweist.

Da du noch deinen grauen Führerschein hast, ist es also alles kein großes Problem, dass du wieder alle Führerscheinklassen bekommst, die du auch schon früher hattest.<<

koenntest du mir einen hinweis geben wo ich die diesbezuegliche gesetzaenderung nachlesen kann?

Das waehre ja auch wichtig wenn ich meinen wohnsitz im europaeischen ausland habe wie du in der letzten email erwaehnt hast.
Macht ja sonst keinen sinn wenn man den deutschen fuehrerschein im europaeischen ausland benutzt und mitlerweile ist er in deutschland fuehr ungueltig erklaehrt.

Gruss Franz

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern franz
07.01.2009, 23:18 Uhr

zu: Fuehrerschein auf lebzeit - einfach als ungueltig erkleahrt

danke George

Ich weiss noch nicht wie dass mit den zeitlichen aufenthalten in jedem land aussehen wird.
So die regelung mit den 6 monaten wird mir da vorerst aushelfen.
Wie kann man denn da diesbezueglich in EU nachweisen dass man aus Deutschland zB nach Spanien aus gereist ist. Ich weiss nicht wie dass da jetzt an grenzuebergaengen gehandhabt wird, aber ein pass wird ja da wohl nicht mehr gestempelt , oder?

Was mich aber bezueglich meines deutschen fuehrerschein interessiert ist deine antwort vom 12.12.08

du sagtest:
>>Du hast Glück, denn vor einigen Wochen gab es einige Gesetzesänderung, die es dir ermöglicht, den Lkw-Führerschein (früher Klasse 2, jetzt Klasse CE) auch nach Ablauf der Gültigkeit (50. Geburtstag bzw. früher spätestens 2 Jahre danach) wieder zu bekommen, wenn du die ärztliche und augenärztliche Untersuchung nachweist.

Da du noch deinen grauen Führerschein hast, ist es also alles kein großes Problem, dass du wieder alle Führerscheinklassen bekommst, die du auch schon früher hattest.<<

koenntest du mir einen hinweis geben wo ich die diesbezuegliche gesetzaenderung nachlesen kann?

Das waehre ja auch wichtig wenn ich meinen wohnsitz im europaeischen ausland habe wie du in der letzten email erwaehnt hast.
Macht ja sonst keinen sinn wenn man den deutschen fuehrerschein im europaeischen ausland benutzt und mitlerweile ist er in deutschland fuehr ungueltig erklaehrt.

Gruss Franz

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
08.01.2009, 08:20 Uhr

zu: Fuehrerschein auf lebzeit - einfach als ungueltig erkleahrt

franz, mach es doch nicht so kompliziert.
miet dich in d-land für eine woche in einem hotel ein, geh zum einwohnermeldeamt und meld dich mit der hoteladresse an. dann zum sva führerschein beantragen, untersuchungen machen und führerschein abholen.

in der eu gibt es keine grenzen mehr an denen du einen pass/ausweis vorzeigen musst (schweiz und einige "neu"eu-länder ausgenommen), du merkst nur noch an den verkehrszeichen das du in einem anderen land bist .

§20(2) legt fest, dass es keine 2 jahresfrist mehr gibt

in der anlage 3 zur fev steht, welche klassen bei ausstellung eines neuen führerscheins eingetragen werden.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern franz
11.01.2009, 23:27 Uhr

zu: Fuehrerschein auf lebzeit - einfach als ungueltig erkleahrt

Hallo holger

Das problem das ich habe beginnt fuer mich ende januar wenn ich meinen 52 geburtstag habe.

Da wird mir dann angeblich mein 2er fuehrerschein und teil meines 3er fuehrerscheines aberkannt.

Ich kann momentan aber nicht nach deutschland kommen und mich um diese dinge kuemmern . erst mitte bis ende des jahres.

kann den #20(2) nicht finden. Welches gesetz ist dass denn?
kann nur den vom FeV#20 finden , der macht in diesem zusammenhang aber keinen sinn.

Bezieht sich der # auf die 2 jahre umtauschfrist?

Gruss Franz


Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
12.01.2009, 00:12 Uhr

zu: Fuehrerschein auf lebzeit - einfach als ungueltig erkleahrt

http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/fev.php?par=
18


mfg

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