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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern stefanb
08.10.2008, 15:55 Uhr

Führerschein Klasse M angefangen dann "abgebrochen"

Hey Leute
Ich hab mirn riesen Problem eingebrockt. Und zwar habe ich mich für den Führerschein Klasse M angemeldet und nach der hälfte der Theoriestunden meine meine Mutter dass es im moment nicht möglich wäre, den Führerschein zu Bezahlen!! Ich bin also nichtmehr hingegangen und dachte ich müsste nur 50.- € für die Fahrbögen etc. blechen. Aber heute trifft mich der Schlag als i€ch einen Brief der an mich addressiert war öffnete. Ein Überweisungsschein meines Fahrlehrers über 190.- € Grundgebühr.
Muss ich zwingend diesen Betrag zahlen oder
haltet ihr es für möglich an diesem Betrag vorbeizukommen, da es zzt. finanziell nicht so gut aussieht.... =( Bitte Leute erwarte frühst mögliche Antwort
Mfg Stefan

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Turboprinzessin
08.10.2008, 16:18 Uhr

zu: Führerschein Klasse M angefangen dann "abgebrochen"

Du musst schon den Grundebtrag bezahlen, denn schließlich hast Du auch die Theoriestunden (auch wenn nicht alle - welches aber nicht das Problem der Fahrschule ist) besucht!
Leistung erhalten - also auch Gegenleistung aufbringen.
Bei uns zahlt man die Grundgebühr sofort bei Anmeldung, dann vermeidet man Missverständnisse und Unannehmlichkeiten.

Du hast doch sicher einen Ausbildungsvertrag unterschrieben oder?
Dort sind auch die Preise der Fahrschule aufgezeichnet...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern vespa-fan
08.10.2008, 16:19 Uhr

zu: Führerschein Klasse M angefangen dann "abgebrochen"

An sich musst du den Betrag zahlen, wenn du mit dem Fahrlehrer redest, könntest du vielleicht etwas deichseln ...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Schwarzfahrer
08.10.2008, 22:22 Uhr

zu: Führerschein Klasse M angefangen dann "abgebrochen"

Hallo Stefanb.
Wer hat den Ausbildungsvertrag unterschrieben?
Wenn Deine Eltern unterschrieben haben mußt Du zahlen.Wenn Du unterschrieben hast meiner Meinung nach nicht,den die Unterschrift eines Minderjährigen zählt nicht und der Vertrag ist nicht gültig.(Steht auch unten dran das bei minderjährigen die Eltern unterschreiben müssen)
Ich empfehle Dir,mit dem Fahrlehrer zu reden,Ihm das ganze zu erklären und mal genauer wegen der Unterschrift nachzuhaken.

Gruß vom Schwarzfahrer

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
08.10.2008, 22:35 Uhr

zu: Führerschein Klasse M angefangen dann "abgebrochen"

so einfach wie "schwarzfahrer" es beschreibt ist es nicht.
es gibt nämlich auch ein "stillschweigendes" einverständnis der eltern.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
09.10.2008, 09:27 Uhr

zu: Führerschein Klasse M angefangen dann "abgebrochen"

Die Mutter hat doch gemeint, der Führerschein könne nicht bezahlt werden, also hat sie es gewußt und wir wären wieder bei der Aussage von carhol.

gruß
bs01

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern minho
09.10.2008, 22:26 Uhr

zu: Führerschein Klasse M angefangen dann "abgebrochen"

In der Grundgebühr sind vor allem die Kosten für die Theoriestunden enthalten, das ist eigentlich immer so... Also wirst du wohl oder übel zahlen müssen, wenn der Fahrlehrer nciht mit sich reden lässt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Turboprinzessin
10.10.2008, 11:36 Uhr

zu: Führerschein Klasse M angefangen dann "abgebrochen"

Ich finde, der FL sollte darauf bestehen, das die Gebühr bezahlt wird. Es sind ihm Aufwand und Kosten entstanden und man kann nicht immer Ausnahmen machen.
Fast jeder hat heute wenig Geld, und man vertreibt sich nicht aus Langeweile Abends die Zeit um Fahrschüler zu unterrichten.
Wir müssen auch sehen, woher wir unser Geld bekommen.
Wir zumindestens machen oft Ausnahmen, aber irgendwann gibt es auch mal eine Grenze.
Abgesehen davon, wenn man reif genug sein will, um Klasse M zu machen, sollte man auch wissen, was Verträge bedeuten und das diese erfüllt werden müssen und vorausschauend denken können!!!
Wenn man das nicht begriffen hat, sollte man den Führerschein lieber noch ein paar Jahre hinaus schieben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
10.10.2008, 11:50 Uhr

zu: Führerschein Klasse M angefangen dann "abgebrochen"

»... sollte man auch wissen, was Verträge bedeuten und das diese erfüllt werden müssen ...«

Dann sollte man korrekterweise aber auch berücksichtigen, dass der TE laut seiner Aussage die Ausbildung nach der Hälfte der Theoriestunden abgebrochen hat und somit nach den üblichen AGB der Fahrschulen nur 3/5 des Grundbetrags zu zahlen ist.

Wenn die eingangs erwähnten 190 Euro diese 3/5 sind, dann ist die Forderung gerechtfertigt. Sollten die 190 Euro aber der volle Grundbetrag sein, dann muss er nur 114 Euro davon bezahlen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Alex
10.10.2008, 12:22 Uhr

zu: Führerschein Klasse M angefangen dann "abgebrochen"

Wie schon gesagt, es gibt hier eventuell die Möglichkeit aus dem Vertrag rauszukommen, wenn es keine Beweise für das Zustimmen (auch für das stillschweigende) eines Erziehungsberechtigten gibt.
Menschlich ist das dann zwar nicht - aber bevor die Familie dann nur noch trocken Brot essen kann sicher gerechtfertigt.

Spontan würde ich folgendes vorschlagen:
Du zahlst jetzt die Gebühr und machst mit dem FL aus, dass du wenn du dann den Führerschein machst (egal ob M, A oder B, ...) einen großen Teil angerechnet bekommst.
Ich würde das Angebot als FL annehmen. Mir entstehen ja durch einen Schüler mehr oder weniger in der Therie kein - oder nur minimale - Kosten. Das Risiko das Geld gar nicht zu bekommen oder es einklagen zu müssen wäre mir zu hoch - außerdem hätte ich so mit großer Wahrscheinlichkeit einen Fahrschüler...müsste eben nur ein bisschen drauf warten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Turboprinzessin
10.10.2008, 13:52 Uhr

zu: Führerschein Klasse M angefangen dann "abgebrochen"

@ Georg

Gibst Du Deinen Fahrschülern auch immer einen Teil der Grundgebühr wieder, wenn sie kein Geld mehr haben, nicht mehr den Unterricht besuchen und entweder gar nicht oder erst viiiiel später weitermachen???

Wenn der Fl nett ist, gibt er ihm vielleicht Nachlass. Aber ich könnte es auch verstehen, wenn er auf das Geld besteht.

Schließlich gibst Du anderen Fs die Kohle ja auch nicht wieder, weil sie jetzt aufhören/pausieren, aus welchen Gründen auch immer.

Reden - ist das Beste, dann hast Du evtl. Glück, das ihr beide einen guten Deal machen könnt und jeder aus der Sache zufrieden hervorgeht. Schließlich arbeiten wir ja kundenfreundlich!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Turboprinzessin
10.10.2008, 13:58 Uhr

zu: Führerschein Klasse M angefangen dann "abgebrochen"

Wenn er nicht im Verband ist, kann er erstmal AGB's aushängen wie er möchte..

Kommt darauf an, was der Gute unterschrieben hat und ob seine Mum auch unterschrieben usw.

Aber all das wissen wir ja nicht wirklich.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
10.10.2008, 15:00 Uhr

zu: Führerschein Klasse M angefangen dann "abgebrochen"

Ob der FL Mitglied in einem Verband ist, spielt keine Rolle. Kein FL - egal, ob Mitglied oder nicht - muss als AGB die Vordrucke der Bundesvereinigung nutzen, er kann durchaus seine eigenen AGB "basteln". Die Erhebung der vollen Grundgebühr nach nur teilweisem Besuch des Theorieunterrichtes wurde aber schon verwaltungsgerichtlich als unzulässig beschieden. AGB, in denen eine solche Regelung stünde, wären also unzulässig.

Wie man das in der Praxis macht, hängt vom Einzelfall ab, weil man ja zunächst nicht immer weiß, ob der Fahrschüler nur vorübergehend pausieren will oder ob er die Ausbildung komplett abbrechen möchte. In letzterem Fall ist jedenfalls die Erhebung der vollen Grundgebühr nicht rechtmäßig.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem Grundstück nach rechts in eine Straße einbiegen. Von links kommt ein Radfahrer. Wer muss warten?

Sie müssen warten

Beide müssen anhalten und sich dann verständigen

Der Radfahrer muss warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-006-B / 3 Fehlerpunkte

Warum müssen Sie hier besonders vorsichtig fahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-006-B

Weil das von links kommende Auto Vorfahrt hat

Weil beim Bremsen erhöhte Rutschgefahr besteht

Weil ein Fahrzeug von rechts kommen könnte

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-007 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen nach links abbiegen. Wen müssen Sie durchlassen?

Entgegenkommende Kraftfahrzeuge

Entgegenkommende Radfahrer

Fußgänger, die die Straße überqueren wollen, in die ich einbiege