|
Das FAHRTIPPS-Forum
Alle Forum-Themen im Überblick
Vinc.
02.10.2008, 14:53 Uhr
Auffahrunfall Probezeit Tipps
Hi,
am Dienstag hatte ich einen Auffahrunfall als ich auf dem Weg zur Berufsschule war. Bin mit circa 30-40 km/h meinem Vordermann hinten reingefahren.
Mein Auto hat Totalschaden, das Auto vor mir hat Beulen in der Heckklappe und eine kaputte Stoßstange. Das Auto vor ihm hat leichte - garkeine Kratzer in der Stoßstange abbekommen. Den Schaden an den beiden anderen Autos zahlt meine Versicherung (dadurch steigt meine Prämie..).
Dumm Gelaufen, aber lässt sich nun nichtmehr ändern. Wie zieh ich mich am besten aus der Schlinge, um nicht an einer Nachschulung & weiteren Teuren Sachen teilzunehmen?
Soll ich in der Stellungnahme schreiben das ich Unaufmerksam war und deswegen nichtmehr genügend Abstand zum Bremsen hatte? Oder das ich raufgerutscht bin durch den Regen, obwohl ich gebremst hatte?
Wär toll wenn ihr mir helfen könntet :-/
LG
Vinc.
durbanZA
02.10.2008, 15:31 Uhr
zu: Auffahrunfall Probezeit Tipps
Hat die Polizei denn schon irgendetwas verlauten lassen, was sie Dir genau vorwirft?
Bei einem leichten Auffahrunfall ohne Personenschaden ist es nicht unüblich, dass die Sache mit einem Verwarngeld erledigt ist- ohne irgendwelchen Konsequenzen für die Probezeit.
Das Argument mit dem Regen solltest Du schnellstmöglich vergessen.
Denn somit gibst Du zu, dass Du Deine Geschwindigkeit nicht den Wetterverhältnissen angepasst hast.
Das Fahren mit nicht angepasster Geschwindigkeit ist ein A-Verstoß und führt zur Anordnung der Probezeitmaßnahmen,
mfG
Durban
Vinc.
02.10.2008, 15:50 Uhr
zu: Auffahrunfall Probezeit Tipps
Die Polizei wirft mir einen Verkehrsunfall in Verbindung mit fahrlässiger Körperverletzung ( § 299 StGB ) zu. Fahrlässige Körperverletzung, weil die vorderste Fahrerin (die mit den paar Kratzern in der Heckstoßstange) der Polizistin Kopfschmerzen erzählt habe. Mir hat die Fahrerin allerdings gesagt, dass sie Ok sei.
durbanZA
02.10.2008, 16:09 Uhr
zu: Auffahrunfall Probezeit Tipps
Das Verfahren wegen der fahrlässigen KV wird vermutlich eingestellt werden.
Entscheidend für die Bestrafung ist nicht der Unfall an sich, sondern das Fehlverhalten, das zu dem Unfall geführt hat.
Einen Anhörungsbogen hast Du noch nicht?
Vinc.
02.10.2008, 16:21 Uhr
zu: Auffahrunfall Probezeit Tipps
**Einen Anhörungsbogen hast Du noch nicht?**
doch doch, kam gestern per Post. Daher überleg ich ja grad, wie ich am günstigsten die Stellungsnahme bzw. den Tatbericht niederschreibe.
durbanZA
02.10.2008, 16:33 Uhr
zu: Auffahrunfall Probezeit Tipps
Und was wird Dir darin konkret vorgeworfen? Stehen da §§ oder TBNR- Nummern (BKat)?
Ich muss jetzt ein paar Stunden weg, aber vielleicht sehen die anderen ja hier rein, ich bin heute abend wieder da.
Vinc.
02.10.2008, 16:49 Uhr
zu: Auffahrunfall Probezeit Tipps
Es steht nur drin:
Tatvorwurf:
Verkehrsunfall in Verbindung mit fahrlässiger Körperverletzung ( § 299 StGB ).
Sachverhalt:
Aus Unachtsamkeit fuhren Sie auf das vor Ihnen fahrende Fahrzeug des anderen Beteiligten auf. Durch die Wucht des Aufpralles wurde das benannte Fzg. auf das ebenfalls davor befindliche Kraftfahrzeug geschoben. Es kam zu Unfall mit Sach- und Personenschaden. Drei Fahrzeuge beteiligt.
Hab mir dazu folgendes bisher ausgedacht, für meine eigene stellungsnahme, die ich auf dem Anhöhrungsbogen ausfüllen kann:
Am 30.09.2008 bin ich mit dem PKW auf dem Weg zur Berufsschule gewesen. In der Zeit zwischen 7:30 - 7:50 Uhr fuhr ich in einer längeren Auto-Kolonne. Einer der vorderen, mir unbekannten Fahrer bremste plötzlich stark. Aufgrund der nassen, rutschigen Fahrbahn konnte ich trotz mir ersichtlichen, ausreichenden Abstand zum Vordermann nichtmehr ausreichend bremsen und rutschte auf den PKW-Fahrer vor mir. Die Insassen der beiden vorderen Fahrzeuge bestätigten mir auf mein sofortiges nachfragen, ob jemand verletzt sei, dass es ihnen gut gehe und niemand verletzt sei. Im Anschluss darauf habe ich die Polizei verständigt.
durbanZA
02.10.2008, 20:45 Uhr
zu: Auffahrunfall Probezeit Tipps
Auf jeden Fall solltest Du das "Argument" mit der Nassen Fahrbahn weglassen. Klar, das sagt man immer so als Ausrede, juristisch gesehen ist das aber ein absolutes Eigentor.
Wie gesagt, Du gibst damit zu, entgegen § 3 Abs. 1 StVO Deine Geschwindigkeit nicht den Straßen- und Wetterverhältnissen angepasst zu haben. Das ist ein schwerwiegender Verkehrsverstoß, der zur Anordnung eines Aufbauseminars führt.
Abgesehen davon, stehen die Chancen gut, dass Du ohne Probezeitmaßnahmen rauskommst.
Ich kann Dir natürlich nicht raten, was du tun sollst. Wäre ich an Deiner Stelle, würde ich den AB geflissentlich ignorieren.
Auf jeden Fall musst Du das Argument mit der nassen Fahrbahn streichen.
Hier im Forum ist gerade wenig los. Eine zweite Meinung bekommst Du möglicherweise auf www.verkehrsportal.de.
mfG
Durban
Vinc.
02.10.2008, 21:09 Uhr
zu: Auffahrunfall Probezeit Tipps
Wieso raten soviele, keine stellungnahme zu machen? wird es dann nicht noch schlimmer?
Ich werd mal schauen @link, thx.
durbanZA
02.10.2008, 22:49 Uhr
zu: Auffahrunfall Probezeit Tipps
Weil man sich, wie Du siehst, durch eine unbedachte Aussage in eine noch schlechtere Position manövrieren kann.
Warum sollte es schlimmer werden, wenn man nichts sagt?
Der Sachverhalt ist klar und unkompliziert. Was passiert ist, ist deutlich. Danach handelt die Bußgeldstelle. Was sollte man da durch eine Stellungnahme noch großartig reißen können?
Vinc.
03.10.2008, 10:52 Uhr
zu: Auffahrunfall Probezeit Tipps
Joa, ich denk du hast recht @nixmehr reißen.
Beim AB soll man ja dennoch seine pers. Daten eintragen und andere Dinge. Wie ist das mit den Angaben zur Beschuldigung? Geb ich da die Tat zu oder nicht? Oder muss ich nur beim "Ich mache von meinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch" ein Kreuz setzen und den rest frei lassen?
LG
Vinc.
jules17
06.10.2008, 18:29 Uhr
zu: Auffahrunfall Probezeit Tipps
nächstes mal vielleicht das mit dem Polizei rufen sein lassen...die haben besseres zu tun und du sparst dir Geld & Ärger
schorsch123
28.11.2008, 21:44 Uhr
zu: Auffahrunfall Probezeit Tipps
hallo vinc, bin neugierig, wie ist es gelaufen ? in meiner familie gibt es denselben fall, heute ist die anhörung gekommen. hast du denn jetzt tipps?
schorsch
Ellysa
29.11.2008, 20:50 Uhr
zu: Auffahrunfall Probezeit Tipps
Bei drei verwickelten Fahrzeugen mitten im Berufsverkehr, wobei ein Auto einen Totalschaden hat, nicht die Polizei rufen? Manche Tipps sind ja echt genial *Kopfschüttel*
Ich würde nach den Ratschlägen jedenfalls den Anhörungsbogen unausgefüllt lassen. Ist so wie im wirklichen Leben: Mit Ausreden verschlimmert man die Lage meistens.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115 / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?
Mit einer Ausweichstelle in 50 m Entfernung
Mit einer verengten Fahrbahn von 50 m Länge
Mit einer verengten Fahrbahn in etwa 50 m Entfernung
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-003 / 3 Fehlerpunkte
In welchen Fällen müssen Sie an Zebrastreifen besonders vorsichtig fahren?
Wenn Fußgänger die Fahrbahn überqueren wollen
Wenn ein anderes Fahrzeug bereits vor dem Zebrastreifen wartet
Wenn die Sicht auf den Zebrastreifen behindert ist
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-008 / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen aus einer Reihe parkender Fahrzeuge in den fließenden Verkehr einfahren. Hinter Ihnen parkt ein Lastzug. Wie beurteilen Sie diese Situation?
Wegen der verdeckten Sicht können Sie herannahende Fahrzeuge erst recht spät sehen
Das Einfahren ist hier ungefährlich, weil Sie sich im Schutz des hinter Ihnen stehenden Lastzugs befinden
Wegen der verdeckten Sicht können von hinten herannahende Fahrzeuge Ihr Fahrzeug erst spät sehen
Passende Artikel bei amazon.de:
| | Meine Führerscheinprüfung (Karl Eckhardt) Inhalt Sie wollen demnächst Ihren Führerschein machen? Dann ist es gut, sich schon vorher einen Überblick zu verschaffen über den Prüfungsstoff, der auf Sie zukommt. Das bringt Sicherheit und kann Ihnen zusätzliche Fahrstunden ersparen. EUR 13,90 | | | | Führerschein Trainer 2021 (PC/MAC) Lernsoftware für die Klassen A, A1, A2, AM, B, C, C1, CE, D, D1, L, T und Mofa. Mit dem aktuellen amtlichen Fragenkatalog, gültig ab 01.10.2021 für Deutschland EUR 22,99 | weitere Buchtipps... |
FAHRTIPPS-Seiten, die Sie auch interessieren könnten:
|
|
|
|