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28.09.2008, 18:37 Uhr

Kleinen Unfall gebaut...

Hallo Leute!

Ich habe mal eine Frage... ich hab jemandem vor einigen Wochen die Vorfahrt genommen und ihm eine Beule ins Auto gefahren. Während wir auf die Polizei gewartet haben, habe ich dann auch noch festgestellt, dass ich verkehrtrum aus einer Einbahnstraße bekommen bin (ich hatte zuvor dort geparkt und bin dann verkehrtrum raus).

Ich habe heute einen Bußgeldbescheid bekommen. 35 Euro gab es für die Vorfahrtsmissachtung und unter dem Punkt "Gebühr" standen weitere 20 Euro, ich gehe mal davon aus für das Falschrumfahren durch die Einbahnstraße. Dazu kommt noch eine Bearbeitungsgebühr von 3,50 Euro, was zusammen 58,50 macht, was ich auch brav überwiesen habe.

Jetzt stand in dem Schreiben, dass Bußgelder bis 40 Euro nicht in das Verkehrszentralregister eingetragen werden. Und ich habe in eurem Bußgeldkatalog auch gelesen, dass eine Vorfahrtsmissachtung mit Gefährdung 50 Euro kosten würde. Ich habe aber nur 35 Euro bezahlt, also wurde wohl nur "Sachbeschädigung" berechnet.

Meine Frage: Muss ich nun mit einer Nachschulung rechnen? Weil ich habe ja insgesamt mehr als 40 Euro bezahlt. Aber ich habe von vielen Leuten die ich kenne gehört, dass sie für ähnliche Delikte (teilweise nur Vorfahrtsmissachtung) direkt zur Nachschulung mussten...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
28.09.2008, 22:45 Uhr

zu: Kleinen Unfall gebaut...

Probezeitmaßnahmen drohen dann, wenn ein A- oder zwei B- Verstöße begangen und ins Verkehrszentralregister eingetragen werden.

In der Regel werden Bußen ab 40 Euro eingetragen.

Wenn durch eine Addierung die Summe mehrerer kleiner Bußgelder mehr als 40 Euro liegt, ist das egal.

Eine Vorfahrtsverletzung ist ein A- Verstoß.
Der Regelsatz beträgt 50 Euro, der bei einem Unfall auf 60 Euro erhöht wird.
Weshalb bei Dir sogar ein reduzierter Satz angewendet wurde ist mir völlig unbegreiflich.
Jedenfalls wurde so der Verstoß nicht eingetragen. Glück gehabt.

Die 20 Euro sind die Verwaltungsgebühren, die bei einem Bußgeldbescheid anfallen, also die Kosten, die durch das Verfahren verursacht wurden.

Die Sache mit der Einbahnstraße ist anscheinend unter den Tisch gefallen.

Komisch, da hatte irgendwer eine fette rosarote Brille auf.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten (keine Vorfahrtstraße)?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B

Fahrzeuge dürfen die Mittellinie nicht überqueren oder über ihr fahren

Parken ist erlaubt, wenn zwischen einem parkenden Fahrzeug und der Mittellinie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m bleibt

Die Mittellinie darf überfahren werden, wenn es der Gegenverkehr zulässt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-105 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen muss das Überholen abgebrochen werden?

Wenn der Eingeholte plötzlich beschleunigt

Wenn der Eingeholte seine Geschwindigkeit stark verringert

Wenn durch unerwarteten Gegenverkehr Gefahr besteht

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102

Sie dürfen nicht abbiegen

Sie haben Vorrang vor dem Gegenverkehr

Sie müssen dem Gegenverkehr Vorrang gewähren