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kroko
16.07.2008, 19:59 Uhr
Spiegel auf Autobahn abgefahren in Probezeit
Hi,
hatte eben einen Unfall auf der Autobahn. Ich befand mich auf der mittleren Spur und dass andere Auto auf der rechten Spur. Mich erwischte irgendwie ne Windböe von links und ich wurde nach rechts gedrückt und "schwups" war der Spiegel des anderen Autos ab. Also rauf auf den Standstreifen kurz geredet und Polizei verständigt. Es stellte sich raus dass halt der Spiegel ab ist (sah man ja auch deutlich ) und die Kunststoffzierleiste eine minimale Schicht Kunststoff verloren hat.
Der Polizist meinte dann zu mir dass es halt ne Ordnungswidrigkeit ist welche mich 35 Euro kosten wird neben den Kosten die die Versicherung trägt oder ich selbst übernehme.
Meine Frage nun da es ja ein Unfall mit Sachschaden ist werde ich wohl ein Aufbauseminar machen müssen oder?
mfg Kroko
bs01
16.07.2008, 20:04 Uhr
zu: Spiegel auf Autobahn abgefahren in Probezeit
Wenn es bei einem Verwarnungsgeld von 35 € bleibt, dann ist der "Fall" Bestrafung damit erledigt.
Gruß
bs01
Sir Nails
20.07.2008, 01:58 Uhr
zu: Spiegel auf Autobahn abgefahren in Probezeit
Also für die Zukunft: Bei Bagatellen grundsätzlich auf die Polizei verzichten. Du zahlst Strafe und helfen kann dir die auch nicht. Am besten Photos vom Schaden machen, Adressen austauschen und ein Schuldanerkenntnis schreiben bei dem der Schaden vermerkt wird. Beide zeichnen den Schaden gegen. Somit kann der andere nicht hinterher mit großen Kosten kommen (z.B. zerkrazte Tür oder der gleichen; wird gerne gemacht). Den Spiegel zahlst du dann privat. Das kommt dir um ein vielfaches billiger, als es über die Versicherung abzuwickeln, denn diese haut dich in deinen Prozenten hoch. Auf lange sicht also mehr, als ein pippeliger Spiegel.
Georg_g
20.07.2008, 14:34 Uhr
zu: Spiegel auf Autobahn abgefahren in Probezeit
»Am besten ( ... ) ein Schuldanerkenntnis schreiben ...«
Das ist so ziemlich das Falscheste, was man nach einem Unfall machen kann.
Sir Nails
20.07.2008, 14:58 Uhr
zu: Spiegel auf Autobahn abgefahren in Probezeit
Nein, wieso? Wenn die Schuldfrage klar ist, dann ist es ein probates Mittel. Wenn allerdings beide meinen, im Recht zu sein, dann kann nur die Polizei als objektive Betrachter diese Frage klären. Aber dann geht die Sache eh vor Gericht und man kann sich das in der Tat sparen (bzw. sich selbst damit benachteiligen).
bs01
20.07.2008, 15:46 Uhr
zu: Spiegel auf Autobahn abgefahren in Probezeit
Georg hat vollkommen Recht....
NIEMALS darf ein Schuldanerkenntnis unterschrieben werden. Damit handelt man sich nur Ärger mit der eigenen Versicherung ein ....
Tatsachen können jederzeit unterschrieben werden (z.B.: "Ich kam zu weit nach links und dabei berührten sich die Fahrzeuge...), allerdings niemals mit dem Zusatz einer SCHULDANERKENNTNIS.
Gruß
bs01
to
20.07.2008, 15:51 Uhr
zu: Spiegel auf Autobahn abgefahren in Probezeit
»Am besten ( ... ) ein Schuldanerkenntnis schreiben ...«
Wer das tut, den Schaden auf seine Kappe nehmen, der kann den Schaden auch selbst bezahlen. Mit einer Schuldanerkenntnis ist die Versicherung nämlich nicht mehr zur Zahlung verpflichtet.
Sir Nails
20.07.2008, 17:54 Uhr
zu: Spiegel auf Autobahn abgefahren in Probezeit
Jetzt habe ich das die ganze Zeit überlesen, was ihr meint. Blos nicht schreiben: Ich bin schuld. Ich meinte damit einen wisch, auf dem draufsteht, was passiert ist und wer welchen Schaden hat und wie der Unfall passiert ist. Erstens mal schützt man sich davor, dass der Gegner hinterher noch mit dem Vorschlaghammer etwas nachhilft, und zweitens mal bleibt ganz klar, wer wem bzw. wie draufgefahren ist. Hinterher wird immer gerne das Gegenteil behauptet. Vorraussetzung dafür ist aber, dass der Gegner ruhig und freundlich bleibt :-)
bs01
20.07.2008, 17:58 Uhr
zu: Spiegel auf Autobahn abgefahren in Probezeit
Wenn du mit dem Wisch so etwas in dieser Art meinst,
http://www.adac.de/images/Formular%20Europaeischer
%20Unfallbericht_tcm8-70229.pdf
dann sine wir uns wieder einig.
Gruß
bs01
PS: Man beachte vor allen Dingen den Satz oben links unter dem Wort UNFALLBERICHT !!!
Sir Nails
20.07.2008, 19:57 Uhr
zu: Spiegel auf Autobahn abgefahren in Probezeit
Genau das meinte ich. Mensch mensch, mein Hirn ist momentan nicht ganz auf trab. Ich war auch etwas müde (als ich das schrieb) und das ist mir dann gar nicht weiter aufgefallen :-/
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-109 / 3 Fehlerpunkte
Wo müssen Sie besonders mit plötzlich auftretendem Nebel rechnen?
An Seen
In Moorgebieten
An Flussläufen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-002 / 3 Fehlerpunkte
Warum müssen Sie bei Nässe einen erheblich größeren Sicherheitsabstand einhalten als bei trockener Fahrbahn?
Weil sich der Kontakt zwischen Reifen und Fahrbahn verschlechtert
Weil der Bremsweg länger wird
Weil durch Spitzwasser die Sicht beeinträchtigt werden kann
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-125 / 3 Fehlerpunkte
Hier beginnt ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich. Wie müssen Sie sich verhalten?
Mindestgeschwindigkeit von 20 km/h einhalten
Höchstparkdauer beachten
Auf regen Fußgängerverkehr achten
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