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29.05.2008, 21:43 Uhr

Führerschein mit 17 - mit 18 auch ohne EU Führerschein??

Hallo allerseits!

Ich hab mal eine wichtige Frage, und zwar:
Ich habe im Juli letztes Jahres den Führerschien mit 17 gemacht, hab meine Mutter als Begleitperson eingetragen.
Kommendes Wochenende werd ich nun 18, habe aber noch nicht den EU FÜhrerschein, da das Landratsamt den nicht rausgibt vor Vollendung des 18. Lebensjahres. Ich würde nun gerne wissen ob ich an diesen Tag, ein Sonntag, auch schon ohne Begleitperson fahren darf?!

Bittet helft mir =)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
29.05.2008, 21:53 Uhr

zu: Führerschein mit 17 - mit 18 auch ohne EU Führerschein??

darfst du, aber nur im inland.

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29.05.2008, 21:59 Uhr

zu: Führerschein mit 17 - mit 18 auch ohne EU Führerschein??

bist du dir ganz sicher, kann man das irgendwo nachlesen, jeder sagt was anderes und ich will mir eben sicher sein   '

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29.05.2008, 22:06 Uhr

zu: Führerschein mit 17 - mit 18 auch ohne EU Führerschein??

hmm .. ja schon aber auf der Bescheinigung steht auch nur drauf dass da eine Begleitperson dabei sein muss .. im internet findet man halt auch nichts dazu
Aber Danke!

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29.05.2008, 22:07 Uhr

zu: Führerschein mit 17 - mit 18 auch ohne EU Führerschein??

» bist du dir ganz sicher, kann man das irgendwo nachlesen «

ja, kann man, es steht auf der vorläufigen Fahrerlaubnis drauf :)

Ansonsten steht es auch im Gesetz, nämlich in § 48a Abs. 2 FeV:

» Die Fahrerlaubnis ist mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur dann Gebrauch gemacht werden darf, wenn der Fahrerlaubnisinhaber während des Führens des Kraftfahrzeuges von mindestens einer namentlich benannten Person, die den Anforderungen der Absätze 5 und 6 genügt, begleitet wird (begleitende Person). Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das Mindestalter nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3* erreicht hat. «

*Anmerkung von mir: Mindestalter nach § 10 Abs. 1 S, 1 Nr. 3:
» 18 Jahre für die Klassen A bei stufenweisem Zugang, B, C, C1, BE, CE und C1E «

mfG
Durban

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29.05.2008, 22:09 Uhr

zu: Führerschein mit 17 - mit 18 auch ohne EU Führerschein??

bei meinen stehts nicht drauf ...

Aber vielen lieben Dank, sowas hab ich gesucht!!!

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29.05.2008, 22:11 Uhr

zu: Führerschein mit 17 - mit 18 auch ohne EU Führerschein??

ja, wenn dir einer dafür eine strafe aufbrummen (würde), bezahl ich sie.

aber auch noch eine quelle:
http://www.stmi.bayern.de/imperia/md/content/stmi/
service/publikationen/bf17_lang.pdf

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30.05.2008, 10:02 Uhr

zu: Führerschein mit 17 - mit 18 auch ohne EU Führerschein??

Den hab ich doch schon gemacht, hab dieses Teil bloß noch nicht.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.01-001 / 3 Fehlerpunkte

Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Was bedeutet das für Sie?

Sie müssen

- vorausschauend fahren

- in jedem Fall auf Ihrem Vorfahrtrecht bestehen

- mit Fehlverhalten anderer rechnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-105-B / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-105-B

Unverändert weiterfahren, damit der Lkw gezwungen wird, wieder rechts einzuscheren

Bremsen und nach rechts ausweichen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte

Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?

Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen

Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen

Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren