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Der_Schuldige
09.05.2008, 12:37 Uhr
Zu schnell ohne es zu wissen?
Folgender Sachverhalt: Landstraße gefahren, 80km begrenzt. Hatte etwas vergessen und an einer Grundstückseinfahrt gedreht und wieder zurück. Bin dann geblitzt worden, weil eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 60km bestand, welche ich aber nicht gekannt hatte, weil ich ja das Schild nicht sehen konnte, da ich ja vorab gedreht hatte und ich im Glauben war, das in die Entgegengesetzte Richtung auch 80km, wie auf der anderen Seite ist.
Ist das rechtens, obwohl ich das Begrenzungschild garnicht gesehen habe bzw. sehen konnte?
Danke für die Antworten und Beiträge!
Gruss
Der Schuldige
Georg_g
09.05.2008, 13:50 Uhr
zu: Zu schnell ohne es zu wissen?
Wohin bist du denn nach dem Wenden zurückgefahren? Falls du nach Hause gefahren bist, kannst du ja noch nicht so besonders weit weg gewesen sein, sodass man dir unterstellen kann, dass du Ortskenntnisse hattest und die Begrenzung auf 60 km/h kennen musstest.
durbanZA
09.05.2008, 17:01 Uhr
zu: Zu schnell ohne es zu wissen?
Also, wenn es sich nur um ein VErwarngeld handelt, würde ich mir das mit dem Einspruch gut überlegen.
Security_neu
10.05.2008, 10:26 Uhr
zu: Zu schnell ohne es zu wissen?
"Stimmt auch wieder, weil das Bußgeldverfahren, was daraus entsteht, deutlich teurer wird. Und wenn TE keine schlagkräftigen Belege dafür hat, dass er die 60 nicht wahrnehmen konnte, wird es eng!"
Beweislastumkehr: Nicht der "Angeklagte" muss beweisen dass er es nicht gemacht hat, sondern das "Gericht" muss beweisen dass er es gemacht hat. Sprich es muss zweifelsfrei feststehen, dass der TE die Beschränkung gesehen hat.
Der_Schuldige
13.05.2008, 08:56 Uhr
zu: Zu schnell ohne es zu wissen?
Danke an alle für die Reso!
Werde wohl bezahlen, weil das was danach kommen könnte, in jedem Fall mehr als die geforderten 20,00 EUR und Zeit kostet, als mir das nachher lieb und wert ist widerstand zu leisten und "vielleicht" (?!?) recht zu bekommen!
Also nochmals vielen Dank an alle Antwortenden!
Hinniwilli
13.05.2008, 09:34 Uhr
zu: Zu schnell ohne es zu wissen?
Bei einem Bußgeld wird zu Gunsten des Autofahrers davon ausgegangen, dass er nicht vorsätzlich gehandelt hat - auch wenn das sicher in den seltensten Fällen zutrifft. (Bei Vorsatz wäre der doppelte Betrag fällig.)
Wenn dann jemand erwischt wird, wenn er tatsächlich nicht vorsätzlich gehandelt hat, dann wird das gleich als ungerecht angesehen.
to
13.05.2008, 09:41 Uhr
zu: Zu schnell ohne es zu wissen?
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe
Mit der Behauptung »Ich wusste nicht, dass unversteuertes Geld nach Lichtenstein zu bringen verboten ist« kann man sicherlich manches erklären, ein Regelverstoß bleibt es aber trotzdem.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte
Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?
Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen
Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren
Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-106 / 3 Fehlerpunkte
In welche Richtungen dürfen Sie weiterfahren?
Nach links
Nach rechts
Geradeaus
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-007 / 3 Fehlerpunkte
An der Einfahrt in ein Industriegebiet steht das Andreaskreuz mit dem Zusatzschild "Industriegebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang". Was haben Sie zu beachten?
An Bahnübergänge nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren
Kraftfahrzeuge haben an Bahnübergängen ohne Andreaskreuz Vorrang
Schienenfahrzeuge haben an allen Bahnübergängen Vorrang
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