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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bolek
30.04.2008, 19:59 Uhr

Punkt an Freundin übertragen?

Hallo!

Ich habe heute ein Bußgeldbescheid bekommen :-(( , auf dem stand, dass ich innerhalb geschlossener Ortschaften 22 km/h zu schnell war.
Hab bei Bussgeldrechner geguckt u. gesehen, dass 1 Punkt + 50€ + Gebühren auf mich zukommen. Ein Beweisfoto war nicht dabei.
Kann ich den Punkt auf meine Freundin übertragen, indem wir einfach schreiben, dass sie gefahren ist o. kontrollieren die nochmal das Beweisfoto? Oder sollte ich erstmal das Beweisfoto anfordern?

Hab irgendwie ´n bissl schiss, weil ich nicht genau weiß, wieviel Punkte ich habe. Hatte 2003 ein einmonatiges Fahrverbot wegen Rotlichtverstoß und eins, zwei Jahre danach auch nochmal ein Punkt bekommen... :-((

Freu mich auf eure Antworten! :-))

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
30.04.2008, 20:06 Uhr

zu: Punkt an Freundin übertragen?

Wenn auf dem Foto eine männliche Person ist, dann funktioniert das mit der Freundin definitiv NICHT. So doof sind die nun auch wieder nicht.
Im Gegenteil, wenn du sie draufschreibst, machst du dich strafbar...

Nach der Rechnung dürfte dich der eine Punkt aber nicht sonderlich stören.
In Zukunft besser aufpassen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
01.05.2008, 00:23 Uhr

zu: Punkt an Freundin übertragen?

Sagen wir es so:
Selbstverständlich kann jemand anderes straffrei zugeben, selbst gefahren zu sein, obwohl er es nicht war. Ob die Behörde das abkauft ist eine andere Frage. Sollte es hier grobe Unstimmigkeiten in Alter oder Geschlecht geben, wäre das recht unwahrscheinlich; Bei Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 20 km/h sieht man sich das Bild schon genauer an.

Nur eines sollte man tunlichst unterlassen:
Jemanden anders wider besseren Wissens anzugeben ist eine Straftat (§ 164 StGB) und damit eine ganz andere Schublade! Man beachte (nur so als Wink mit dem Zaunpfahl) den feinen Unterschied zu meinem ersten Satz.

Aber so, wie sich das anhört, ist die Sache zwar ärgerlich wegen des Geldes, punktemäßg aber kein großes Problem:
Punkte aus Verkehrsordnungswidrigkeiten "verjähren" 2 Jahre nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides, wenn nichts weiteres dazu kommt, spätestens aber nach 5 Jahren.
Die Punkte aus dem RLV sind also spätestens dieses Jahr weg, und die Geschwindigkeitssache vermutlich auch.

mfG
Durban

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-105 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem beschrankten Bahnübergang. Wo müssen Sie warten, wenn Sie bei stockendem Verkehr auf dem Bahnübergang zum Stehen kommen würden?

In Höhe der Schranke

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Ein Polizeifahrzeug überholt Sie und schert vor Ihnen ein. Auf dem Dach erscheint in roter Leuchtschrift "BITTE FOLGEN". Für wen gilt dies?

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