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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ferdinand
06.02.2005, 23:51 Uhr

auffahrunfall auf einer Kreuzung

Hallo, bin auf einer Kreuzung aufgefahren? Ein Fußgänger ist noch schnell bei Rot über die Fußgängerampel gelaufen und das Auto vor mir mußte bremsen. Jetzt wird Fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen und zu geringer Sicherheitsabstand. Wie ist der Sicherheitsabstand auf einer Kreuzung bei 10-15 kmh und habe ich als Auffahrender immer Schuld.Eigentlich ist doch der Füßgaenger auch schuld, oder?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Jaina
30.03.2005, 13:18 Uhr

zu: auffahrunfall auf einer Kreuzung

Es kann sein das der Fußgänger die Schuld hat, aber man muss immer auf Fußgänger achten, da diese machen was sie wollen. Außerdem können sie leicht verletzt werden. Ich glaube du brauchst einen Sicherheitsabstand von etwa 15Metern.
Als Auffahrender hast du nicht immer Schuld, es sei denn du bist nicht Fahrtüchtig, hast keinen Sicherheitsabstand und solche Dinge....

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte

Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken nach rechts angezeigt werden

Das Einfahren nach links ist vorgeschrieben

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Vorfahrt zu gewähren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-106-B / 3 Fehlerpunkte

Wer muss die Fahrtrichtungsänderung anzeigen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-106-B

Der rote Pkw

Ich selbst

Der blaue Pkw

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-134 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-134

Auf ein Haltverbot,

- das nur auf dem Seitenstreifen gilt

- das nur für Lkw gilt

- das auf der Fahrbahn und auch auf dem Seitenstreifen gilt