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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern nudlz
05.12.2004, 10:33 Uhr

HELP - Vorfahrt, Unfall, Probezeit??

Hallo,

vor knapp 3 Wochen hatte ich einen Unfall. Ich war Linksabbieger, hab mich in eine (auf beiden Seiten zweispurige) Straße reingetastet, was man bei mehrspurigen Straßen nicht tun sollte, STAND schon einen oder zwei Meter in der zweiten Fahrspur drin, und mir ist einer reingefahren. Ich denke, er hätte noch ausweichen können, aber ich hab in der Spur nichts zu suchen - eindeutig meine Schuld. Mit dem Unfallgegner gab's keine Schwierigkeiten, war ein netter Kerl. Die Polizisten waren auch sehr nett, haben sich drei oder vier Mal bei mir entschuldigt, dass sie den Unfall aufnehmen müssen (dabei hatte ich überhaupt nichts dagegen gesagt!!!), weil sie sich sonst strafbar machen... und haben das niedrigste aufgeschrieben, was ging. D.h. 2 Punkte und 50 Euro Bußgeld.

Ich bin aber noch in der Probezeit und das hab ich den Polizisten auch gesagt, weil ich gleich eine Auskunft haben wollte, was mich erwartet. Nun ja, sie haben NICHT mit aufs Protokoll geschrieben, dass ich noch in der PZ bin und meinten weiter, dass sie zwar nicht garantieren können, dass meine PZ nicht verlängert wird, dass ich aber "nur" Punkte bekomme, wenn die in Flensburg nicht weiter nachfragen... und das ich also theoretisch noch die Chance hätte, mit einem blauen Auge davon zu kommen.

Was meint ihr - wie hoch ist die Chance, durch diese Lücke zu rutschen und keine PZ-Verlängerung zu bekommen????

Bis zu welcher Frist muss mir das Schreiben aus Flensburg vorliegen? Ich warte schon auf die Post, will Gewissheit haben...

Bitte helft mir und antwortet. Danke... :-)

LG, NudLz

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Aurora
05.12.2004, 11:27 Uhr

zu: HELP - Vorfahrt, Unfall, Probezeit??

Kann sein das ich mich jetzt täusche, aber soweit ich weiss, gibts bei Punkten immer eine Nachschulung und Probezeitverlängerung.

Das Schreiben aus Flensburg kann dauern, man kennt ja das Tempo von Beamten ;)

MfG

Aurora

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern svenja86
29.12.2004, 21:49 Uhr

zu: HELP - Vorfahrt, Unfall, Probezeit??

Also ich hatte heute auch einen Unfall, hab auch jemanden die Vorfahrt genommen, haben es aber ohne Polizei geregelt. Da ändert sich ja nix daran oder? also ich meine mitd er probezeitverlängerung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
29.12.2004, 23:59 Uhr

zu: HELP - Vorfahrt, Unfall, Probezeit??

Ja, da hast du dann nochmal Glück gehabt :)
Wenn die Polizei von dem Unfall nichts mitbekommt, dann bekommst du auch kein Bußgeld und keine Punkte und deshalb auch keine Probezeitverlängerung, Nachschulung, etc.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern svenja86
30.12.2004, 13:01 Uhr

zu: HELP - Vorfahrt, Unfall, Probezeit??

Aber über die Versicherung bekommt die Polizei nix mit oder?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern andele
05.01.2005, 18:59 Uhr

zu: HELP - Vorfahrt, Unfall, Probezeit??

Zum Fall von Nudelz kann ich nur sagen, dass ich mir ziemlich sicher bin, dass eine Nachschulung kommen wird! Das ist ein A-Verstoß, zieht Punkte nach sich -> unweigerlich Nachschulung.
Ich hab aber mal gehört, dass die Aufforderung zur Nachschulung bis zu einem Jahr auf sich warten lassen kann und man dann evtl. schon aus der eigentlichen Probezeit raus ist, die dann aber verlängert wird!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-006 / 3 Fehlerpunkte

In welche Richtungen dürfen Sie weiterfahren?

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Nach links

Nach rechts

Geradeaus

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-103 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich bei diesen Verkehrszeichen einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-103

Darauf, dass

- auf der Fahrbahn Wintersport betrieben wird

- auf der Fahrbahn Schnee- und Eisglätte herrscht

- Wintersport nur auf den Gehwegen stattfindet

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-006 / 3 Fehlerpunkte

Welchen Hinweis gibt dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-006

Abbiegen verboten

Vorrang vor dem Gegenverkehr

Einbahnstraße